Sorry, aber da muss ich Einspruch einlegen. Der Text hat mit dem Inhalt des Links auch nichts zu tun. Entzug der Approbation hat mit Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zu tun, aber nicht mit der Zahl der Stunden, die ich meine Praxis öffne.
Da könnte die Kasssenzulassung entzogen werden, nicht die Approbation, da er als Kassenarzt einen Versorggungsauftrag hat.
Bei bestimmten Krankheiten, die zu einer Berufsunfähigkeit führen, könnten die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit in Frage gestellt sein. Sowohl temporär als auch dauerhaft. Das hat aber eben etwas mit der Diagnose und nicht mit dem Antrag auf BU-Rente zu tun.
P.S.: Neben dem Entzug oder der Rückgabe der Approbation gibt es auch das Ruhen der Approbation!